Die am 21.07.2011 in Kraft getretene AIFM-Richtlinie bzw. die darauf basierende Folgegesetzgebung zwingt nunmehr auch die Betroffenen im geschlossenen Fondsbereich rechtlich verbindlich zur Einrichtung eines Compliance Systems.
Der Begriff „Compliance“ leitet sich aus dem Englischen „to comply with“ ab und bedeutet „die Einhaltung von etwas“. Im unternehmerischen Kontext bedeutet er die Einhaltung von Gesetzen, Verwaltungs- und Richtlinienvorgaben und, im weiteren Sinne, auch von Verträgen.
Vereinfacht gesagt, sind geschlossene Fonds bzw. deren Manager so wie jedes andere Unternehmen in ein rechtliches Umfeld gestellt, dessen „Spielregeln“ sie kennen und einhalten müssen. Der Unterschied zwischen „Vor-“ und „Nach-AIFM-Richtlinie“ besteht für geschlossene Fondsmanager darin, dass sich der Druck zur Einrichtung eines Compliance (Management) Systems nicht mehr wie bisher allgemein in Anlehnung an Vorschriften, wie sie im Unternehmensbereich gelten, ergibt, sondern ganz konkret und verbindlich durch sektorspezifische Anforderungen, wie sie ähnlich bereits für andere Lizenznehmer im Finanzsektor bestehen, vorgeschrieben wird.
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