Für Geschäftsjahre, die nach dem 1.1.2005 beginnen, sind kapitalmarktorientierte europäische Unternehmen aufgrund der sog. IFRS-Verordnung der EU vom Juni 2002 dazu verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach den IFRS aufzustellen. Diese geänderten Anforderungen an die Konzernrechnungslegung haben auch Einfluß auf die finanziellen Daten, die der Internen Revision als Grundlage ihrer Tätigkeiten im Bereich des Financial Auditings zur Verfügung stehen, wobei die Bilanzanalyse als ein Teilbereich des Financial Auditings von dieser gravierenden Änderung der Rechnungslegungsvorschriften ebenfalls betroffen ist.
Im Vergleich zum deutschen Handelsrecht wird im Allgemeinen argumentiert, dass die IFRS als angelsächsisch geprägte Rechnungslegungsstandards verlässlicher und glaubwürdiger seien, da sie weniger Wahlrechte beinhalten und transparentere Informationen liefern. Da sich Bilanzanalyse und Bilanzpolitik gegenseitig bedingen und ein jedes für das andere Grenze und Ausgangspunkt zugleich darstellt, sollte der Bilanzanalyst eines IFRS-Abschlusses mit weniger Schwierigkeiten zu kämpfen haben als derjenige eines HGB-Abschlusses.
Der folgende Beitrag untersucht daher, welche Bandbreite an bilanzpolitischen Instrumenten tatsächlich in den IFRS vorhanden ist, und zeigt auf, inwieweit diese durch die Bilanzanalyse erkannt und damit auch im gewissem Umfang neutralisiert werden können.
Dabei ist bereits vorweg anzumerken, dass die IFRS vielfältige unbestimmte Normierungsbegriffe enthalten und Ermessensspielräume sowie Maßnahmen zur Sachverhaltsgestaltung neben Regelungslücken die Tätigkeit des Analysten nicht vereinfachen. Wenngleich die europaweite Anwendung desselben Rechnungslegungsstandards die Vergleichbarkeit fördert, ist ein wahrhaftes „International GAAP“ noch nicht erreicht.
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