In Praxis und Literatur werden die Begriffe Beschaffung und Einkauf sowohl synonym als auch mit unterschiedlichen Inhalten verwendet. Insofern ist im vorliegenden Prüfungsleitfaden für diese Begriffe eine eindeutige Definition mit stimmigen Inhalten erforderlich. Vgl. hierzu die nachfolgenden Definitionen, die im Anschluss näher erläutert und grafisch dargestellt werden:
Beschaffung, Beschaffungsprozess:
Gesamte Prozesskette von der Planung und Meldung eines Bedarfs durch den Fachbereich über die Einkaufsaktivitäten bis zur Wareneingangsprüfung bzw. Leistungsanerkennung und Rechnungsprüfung.
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