Die internationale Staatengemeinschaft versucht seit Jahren, Steuerflucht und -hinterziehung durch einen verbesserten zwischenstaatlichen Informationsaustausch einzudämmen. Im März 2010 reagierte die US-Regierung mit der Verabschiedung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) auf ihre Erfahrungen mit US-Steuerzahlern und deren Möglichkeiten, ihre Steuerschulden mittels im Ausland gehaltener Konten- und Depotwerte zu verkürzen. Durch die Etablierung eines Meldesystems soll die oberste US-Finanzbehörde Internal Revenue Service (IRS) zukünftig ein höheres Steuerinkasso erzielen. Zur Gewährleistung einer umfangreichen Informationsversorgung führt der amerikanische Fiskus eine neue, zusätzliche 30 %ige Strafquellensteuer auf Zahlungen aus US-Vermögenswerte für nicht kooperierende Finanzintermediäre und deren Kunden ein. Aufgrund der Komplexität und weitreichenden Folgen von FATCA sind Institute gezwungen, die Teilnahme am Meldesystem zu beurteilen und zu entscheiden. In jedem Fall ergeben sich Konsequenzen für die Geschäftstätigkeit der Institute. Dieser Beitrag beleuchtet insbesondere die Rolle der Internen Revision sowie der Compliance- Stellen im Rahmen der Einführung FATCA-konformer Strukturen und Prozesse sowie deren spätere Gewährleistung. Ihm folgt in Kürze ein zweiter Teil.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2012.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-01-25 |
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