Eine wichtige Quelle für Informationen stellen bei einer eigenen Untersuchung die Mitarbeiter und ihr Wissen dar. Der Mitarbeiter hat hingegen – vor allem bei einem Beteiligungsverdacht gegen seine Person – nicht selten ein Interesse daran, dieses Wissen für sich zu behalten: die vielfach zitierte „Mauer des Schweigens“ in der eigenen Untersuchung, die es zu durchbrechen gilt. Um einen Anreiz für eine Informationserteilung zu schaffen, kann die Ursache für das Schweigen der richtige Ansatzpunkt sein. Ein Mitarbeiter, der um seinen Arbeitsplatz fürchtet und dem Schadensersatzansprüche drohen, wird versuchen, so wenige Informationen wie möglich zu liefern. Drohen hingegen kein Arbeitsplatzverlust und keine Regresse mehr, so kann das die Informationsbeschaffung wiederum fördern.
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