Nach Art. 23 Abs. 1 EU-ProspV kann die zuständige Behörde von Emittenten, die in den Anwendungsbereich des Anh. XIX der EU-ProspV fallen (specialist issuers), aufgrund der besonderen Art der von diesen Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten zusätzlich zu den nach Art. 4 bis 20 EU-ProspV erforderlichen Informationsbestandteilen die Aufnahme weiterer Angaben in den Prospekt verlangen.
Seiten 1341 - 1369
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.