Ziel des Gesetzgebers bei der Einführung des Enforcement in Deutschland im Rahmen des Bilanzkontrollgesetzes war, das Vertrauen in die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit der externen Rechnungslegung der kapitalmarktorientierten Unternehmen wiederherzustellen und so den deutschen Kapitalmarkt zu stärken. Das Enforcement-System in Deutschland ist zweistufig ausgestaltet, mit der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auf der 1. Stufe und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der 2. Stufe.
Seiten 421 - 453
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.