Eine allgemeingültige Definition des Begriffs der „Korruption“ existiert nicht. Das deutsche Strafgesetz verwendet den Begriff Korruption nicht. Mit dem Begriff können eine Vielzahl von Verhaltensweisen umschrieben werden, die den Austausch von Vorteilen unter Missbrauch einer Vertrauensstellung gemein haben. Die wirtschaftlichen Schäden durch Korruption sind erheblich. Das Bundeskriminalamt geht für die Jahre 2018–2022 von bezifferbaren Gesamtschäden in Höhe von jährlich 67 Mio. Euro aus. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein, hinzu kommen erhebliche gesellschaftliche Schäden.
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