Sowohl der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungsfunktion als auch die Interne Revision im Rahmen ihrer Prüfungsfunktion haben die zentrale Aufgabe, Sachverhalte zu beurteilen, zu denen sie über keine primären Informationen verfügen. Sie sind daher im Regelfall auf die ihnen zum Zwecke ihrer Urteilsbildung vom Vorstand (im Falle des Aufsichtsrats) bzw. von den Fachbereichen (im Falle der Internen Revision) zur Verfügung gestellten (und insoweit sekundären) Informationen angewiesen. Für den Aufsichtsrat und die Interne Revision besteht somit eine zentrale Herausforderung darin, in einer sachgerechten Weise mit diesen funktionsbedingten und daher unvermeidlichen Informationsasymmetrien umzugehen.
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