Der Erfolg eines Unternehmens hängt wesentlich von der Qualität unternehmerischer Entscheidungen ab, die der Vorstand bzw. die Geschäftsführung, oft im Zusammenspiel mit dem Aufsichtsrat, trifft. Daher sind die betriebswirtschaftlichen Instrumente der Entscheidungsvorbereitung und die Qualität der Entscheidungsvorlagen bei Vorstand und Aufsichtsrat – und insgesamt beim Management – kritische Erfolgsfaktoren. Der Einsatz adäquater betriebswirtschaftlicher Instrumente der Entscheidungsvorbereitung erfüllt auch rechtliche Anforderungen, z. B. der „Business Judgement Rule“ (BJR) aus § 93 AktG, speziell im Hinblick auf „angemessene Informationen“ und ihre sachgerechten Auswertungen quasi „nebenher“. Die Bereitstellung eines grundsätzlich angemessenen betriebswirtschaftlichen Instrumentariums im Unternehmen, speziell eines leistungsfähigen Risikomanagements und leistungsfähiger Bewertungsverfahren, hilft also offenkundig, gut fundierte Entscheidungsvorlagen zu erzeugen, die sämtlichen Anforderungen der BJR gerecht werden.
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