Von Aufsichts- und Verwaltungsräten in Kreditinstituten wird unter anderem gefordert, dass sie über Grundkenntnisse des Bankaufsichtsrechts verfügen. Dies hängt primär damit zusammen, dass bei der Beurteilung der Situation des Instituts und Überwachung der Geschäftsleitung stets auch zu überprüfen ist, ob deren Handlungen konform mit den aktuellen und zukünftigen bankaufsichtlichen Regelungen stehen. Zu beachten ist dabei, dass einzelne Bestimmungen eine explizite Einbeziehung des Aufsichtsgremiums bis hin zur persönlichen Haftung vorsehen. Im Beitrag werden die zentralen bankaufsichtlichen Eigenkapital- und Liquiditätsnormen sowie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement in der gebotenen Kürze erläutert und jeweils vermerkt, welche Aufgabe dem Aufsichtsgremium bei der Überwachung der Geschäftsleitung zukommt.
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