Die Anforderungen an die Interne Revision nehmen stetig zu. Gerade in Zeiten von Unternehmenskrisen und Schieflagen wird die Bedeutung einer „angemessenen“ Internen Revision, d.h. einer qualitativ hochwertigen Internen Revision steigen. Zuletzt wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)vom Gesetzgeber explizit betont, dass der Aufsichtsrat die Wirksamkeit des internen Kontroll-, Revisions- und Risikomanagementsystems zu überwachen hat. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, benötigt der Aufsichtsrat einen Beurteilungsmaßstab, was unter einer „angemessenen und wirksamen“ Internen Revision zu verstehen ist.
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