Als dolose Handlungen versteht das vorliegende Vorgehensmodell den Verdacht auf Handlungen und vollendete Handlungen, die in Bezug zum Unternehmen stehen, Ordnungswidrigkeiten darstellen oder gegen das Strafrecht verstoßen, beim Unternehmen oder seinen Geschäftspartnern zu wirtschaftlichen oder immateriellen Schäden geführt haben oder noch führen können, von Mitarbeitern, von Vertriebspartnern oder von fremden Dritten im Zusammenwirken mit Mitarbeitern oder Vertriebspartnern begangen wurden.
Seiten 45 - 65
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: