Der Praktische Ratschlag „2440-1 Verbreitung der Ergebnisse“ (2440-1 Disseminating Results) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2440 Verbreitung der Ergebnisse“ (2440 Disseminating Results), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Nach dem Praktischen Ratschlag 2440-1 erfolgt vor der Weitergabe des Schlussberichts zum Zwecke der Vermeidung von Fehlinterpretationen und Missverständnissen eine Besprechung mit zuständigen Führungskräften oder ggf. eine Durchsicht der Ergebnisse. Dabei besteht die Möglichkeit zur Klärung und Kommentierung einzelner Feststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen. In der Regel erfolgt dies durch Personen welche über detaillierte Informationen zu den betreffenden Geschäftsprozessen verfügen bzw. später die Optimierungsmaßnahmen veranlassen können.
Schlussberichte werden an Führungskräfte und Angehörige der Organisation weitergegeben und ggf. wird eine Zusammenfassung an höher gestellte Angehörige kommuniziert. Sehen es die Geschäftsordnung oder andere Vorschriften vor, so sind Berichte auch an andere Parteien, wie den Abschlussprüfer, die Geschäftsleitung oder das Überwachungsorgan zu übermitteln.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2440-1 Verbreitung von Ergebnissen“ (2440-1 Disseminating Results) sowie dem zugehörigen Standard „2440 Verbreitung von Ergebnissen“ (2440 Disseminating Results) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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