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Umsatzsteuer & Zoll

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Die Umsatzsteuer besteuert das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmen. Sie wird prozentual auf das vereinbarte Entgelt aufgeschlagen und bildet mit diesem den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer wird von dem Leistenden vereinnahmt und abgeführt. Sie stellt somit weder Aufwand noch Ertrag für den Leistenden dar. Da nur der vom Leistenden geschaffene Mehrwert besteuert wird, ist dieser vorsteuerabzugsberechtigt.
Die Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast ist ein systemgestützter Querschnittsprozess, der die Ergebnisse unterschiedlicher Prozesse verarbeitet, wie beispielsweise der Artikel- und Kreditorenstammdatenpflege, der Rechnungseingangsprüfung sowie der Rechnungserstellung und -buchung. Den korrekt gepflegten Stammdaten kommt wegen der formalen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes eine besondere Bedeutung zu.

Seiten 314 - 336

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