Die Abgrenzung des Sachanlagevermgens nach den IFRS findet sich in IAS 16 unter dem Titel Property, Plant and Equipment und entspricht in etwa dem Gliederungsteil II. in 266 Abs. 2 HGB. Als Sachanlagevermgen werden alle materiellen Vermgenswerte angesehen, die von einem Unternehmen zum Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gtern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder fr Verwaltungszwecke gehalten werden und deren Nutzung voraussichtlich lnger als eine Periode dauert (IAS 16.6). Nach IAS 1.68 hat ein gesonderter Ausweis in der Bilanz zu erfolgen, wofr IAS 16.37 einen Untergliederungsvorschlag unterbreitet. Fr fremd vermietete, spekulativ gehaltene, zur Veruerung gehaltene, landwirtschaftliche und bestimmte im Zusammenhang der Mineralgewinnung stehende Vermgenswerte gelten gesonderte Vorschriften mit dem IAS 17 (Leases), IAS 40 (Investment Properties), IAS 41 (Agriculture), IFRS 5 (Non Current Assets Held for Sale and Discontinued Operations) und IFRS 6 (Exploration for and Evaluation of Mineral Resources).
Im Vergleich zu den handelsrechtlichen Vorschriften sind die Regelungen nach IFRS sehr hnlich. Es gibt eine weitgehende bereinstimmung hinsichtlich Begriffsinhalt, Ansatz, Bewertung und Ausweis. Die grten Unterschiede resultieren aus der fr die Folgebewertung als gleichwertige Alternative zugelassenen Neubewertung und dem Komponentenansatz.
Seiten 407 - 421
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
