Die vorliegende Ausgabe unserer Mandantenzeitschrift hat die reformierte Grundsteuer zum Schwerpunkt. Diese wird zwar erst ab dem 01.01.2025 erhoben, allerdings besteht ein erheblicher zeitlicher Vorlauf. Dies betrifft zunächst die (neue) Wertermittlung: voraussichtlich im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 müssen alle Grundstückseigentümer bereits eine Feststellungserklärung mit bestimmten Angaben zum Grundstück elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Die Ausgestaltung der Grundsteuer fällt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aus.
Ein weiteres Praxisthema sind Neuerungen bei der Entfernungspauschale, die bei der Einkommensteuererklärung 2021 zu beachten sind. Hervorzuheben ist hierbei, dass Arbeitnehmer mit einer einfachen Fahrtstrecke von mehr als 20 Kilometern von einer erhöhten Entfernungspauschale von 0,35 € ab dem 21. Kilometer profitieren.
Der steuerfreie Corona-Bonus von insgesamt 1.500 € kann (nur) noch bis zum 31.03.2022 ausbezahlt werden. Das erhöhte Kurzarbeitergeld wurde bis Ende Juni 2022 verlängert. Für den Arbeitgeber zu beachten sind auch die Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfung zur Kurzarbeitergeldgewährung durch die Agentur für Arbeit. Zu den verschiedenen Corona-Hilfen finden Sie weiterhin auf unserer Internetseite www.rsm.de im Coronavirus Resource Center weiterführende Informationen.
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