Die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Interner Revision, Unabhängiger Risikocontrollingfunktion und Compliance ist in diesem Prozess kaum gegeben. Für eine Kommunikation über Fragen zur Risikosteuerung ist jedoch ein transparenter Risikosteuerungsprozess aber Voraussetzung.
Zuständig für die Risikosteuerung sind die Geschäftsbereiche. Sie haben hierbei das von der Geschäftsleitung im Rahmen des internen Steuerungsund Überwachungssystems verabschiedete Risikotragfähigkeitskonzept zu berücksichtigen. Die operative Risikosteuerung der Geschäftsbereiche sollte sich an Steuerungskennzahlen orientieren, die wiederum an den wesentlichen Risikotreibern auszurichten sind.
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