Arbeitgeber sind aufgrund nachstehender Gesetze zur Bestellung von Betriebsbeauftragten verpflichtet. Der Gesetzgeber kennt und fordert unter den in den Gesetzen genannten Bedingungen folgende wichtige Beauftragte für Immissionsschutz, Störfall, Gewässerschutz, Abfall und/oder Gefahrgut.
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