Etwa jede zweite wirtschaftskriminelle Handlung innerhalb eines Unternehmens wird – naturgemäß – von Unternehmensangehörigen begangen. Da liegt es nahe, dass Unternehmensleitungen im Rahmen einer sorgfältigen Personalauswahl bereits vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und einer geeigneten Begleitung ihrer Mitarbeiter während der Anstellung über Informationen verfügen möchten, die ein rechtzeitiges Intervenieren ermöglichen. Den Begehrlichkeiten sind keine Grenzen gesetzt, den Ausführungen jedoch schon.
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