Die Steuerbilanz ist die Ausgangsgröße der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen. Ertragsteuern stellen handelsrechtlich Aufwand dar und müssen somit im Abschluss nach IFRS abgebildet werden. Im IFRS-Abschluss wird zwischen tatsächlichen Ertragsteuern und latenten Steuern differenziert. Die tatsächlichen Ertragsteuern ergeben sich aus der steuerlichen Gewinnermittlung und sind im IFRS-Abschluss grds. sofort aufwandswirksam. Eine Bilanzierung als Schuld bzw. Vermögenswert kommt nur in Betracht, wenn bis zum Stichtag angefallene Steuern noch nicht bezahlt bzw. über den geschuldeten Betrag hinaus entrichtet wurden. Die Abbildung tatsächlicher Steuern wird im Folgenden nicht mehr betrachtet.
Zwischen dem IFRS-Abschluss und der Steuerbilanz bestehen jedoch Abweichungen aufgrund unbeeinflussbarer konzeptioneller Unterschiede oder wegen des differierenden Einsatzes bilanzpolitischer Instrumente. Abweichungen in der Rechnungslegung führen dazu, dass die tatsächliche Steuerschuld aus der Steuerbilanz und eine fiktive Steuerschuld, die auf Basis des IFRS-Abschlusses abgeleitet werden könnte, nicht kongruent sind.
Differenzen zwischen den Rechnungslegungskreisen, die steuerlich be- oder entlastend wirken, sind im IFRS-Abschluss nach IAS 12 über latente Steuern abzugrenzen. Durch latente Steuern wird damit berücksichtigt, dass sich aus Sicht des IFRS-Abschlusses bei Entstehung oder Auflösung der Unterschiede zur Steuerbilanz eine zu bilanzierende „latente“ Erhöhung bzw. Verringerung des tatsächlichen Steueraufwandes ergibt, der sich der Kaufmann nicht mehr entziehen kann. Die Steuerabgrenzung im IFRS-Abschluss umfasst auch steuerliche Verlustvorträge. Verluste können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden und repräsentieren damit eine steuerliche Entlastungsmöglichkeit der Zukunft.
Im Folgenden sollen die Vorschriften für latente Steuern nach IAS 12 erläutert werden. Kapitel 2 behandelt die Ansatz- und Bewertungsregeln für latente Steuern und geht insbesondere auch auf steuerliche Verlustvorträge ein. Kapitel 3 widmet sich der organisatorischen Aufgabenteilung bei der Ermittlung latenter Steuern. Der Beitrag schließt mit einer kurzen Zusammenfassung in Kapitel 4.
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