Die besonderen Herausforderungen für Aufsichtsratsmitglieder eines Allfinanzkonzerns ergeben sich aus den erforderlichen Kenntnissen über die Versicherungsund die Bankenbranche sowie aus den Kontrollpflichten, die insbesondere auf das Aufsichtsrecht zurückgehen. Allfinanzkonzerne sind meist aufsichtsrechtlich als Finanzkonglomerate einzuordnen. Dies erweitert die Konzernleitungspflichten des Vorstandes des übergeordneten Unternehmens im Finanzkonglomerat, da dieser auch für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb der anderen konglomeratszugehörigen Unternehmen zuständig ist, soweit dies seine gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten zulassen. Spiegelbildlich hierzu erweitert sich die Kontrollpflicht des Aufsichtsrates des übergeordneten Unternehmens.
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