Der gemeinnützige Sektor, auch Non-Profit-Bereich oder dritter Sektor genannt, hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Das ehrenamtliche, freiwillige oder auch bürgerschaftliche Engagement in Vereinen, Verbänden und Stiftungen ist das charakteristische Merkmal dieses Sektors. Mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit werden häufig bestimmte steuerliche Vorteile verbunden, es hat sich aber mittlerweile herausgestellt, dass auch die politische und wirtschaftliche Bedeutung enorm ist. So zählt zum sogenannten Non-Profit-Bereich in Deutschland ein breites Spektrum von Organisationen, das von Freizeit-, Sport- und Kulturvereinen, lokalen Umweltinitiativen und soziokulturellen Zentren über karitative Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und den Einrichtungen des Gesundheitswesens bis zu international tätigen Hilfsorganisationen und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen reicht. Streng genommen handelt es sich weniger um einen klar abgrenzbaren Bereich als vielmehr um eine Bezeichnung für Unternehmen, die sich in erster Linie zum Wohl der Allgemeinheit betätigen. Sie unterscheiden sich von der öffentlichen Verwaltung durch ein geringeres Maß an Amtlichkeit; im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen streben sie nicht nach Gewinn, sondern verfolgen ideelle Ziele und orientieren sich dabei am Gemeinwohl.
Zu den Einrichtungen des gemeinnützigen Bereichs gehören die Einrichtungen des Wohlfahrts- und Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Jugend- und Studentenwohnheime, Kindergärten), Einrichtungen des Kulturbereichs (z. B. Theater, Museen, Opernhäuser), des Wissenschaftsbereichs (z. B. Schulen, Universitäten) sowie der Freizeitindustrie, insbesondere Sportvereine. Nach aktuellen Schätzungen tragen diese Einrichtungen mit ihren Leistungen rund 4 % zum Bruttoinlandsprodukt bei. Das entsprach im Jahr 2010 einem Wert von fast 100 Mrd. €. In über 550.000 privaten Vereinen, Gesellschaften und Stiftungen waren über eine Million Menschen beschäftigt, davon ca. ein Drittel im Gesundheitswesen, ein Drittel im Wohlfahrtswesen, das restliche Drittel in den übrigen Bereichen. Hinzu kommen ehrenamtliche Kräfte, deren Anzahl bei Sportvereinen und Vereinen der Brauchtumspflege auf etwa sechs Millionen Menschen geschätzt wird.
Eine besondere Bedeutung haben rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, wovon es 2010 über 18.000 gab. Die Gründung von Stiftungen erfolgt aus vielfältigen ideellen, persönlichen und steuerlichen Überlegungen. Wegen des damit verbundenen Aufwands lohnt sich eine Stiftung in der Regel erst bei größeren Vermögen.
Die Organisationen des Non-Profit-Bereichs bedienen sich zur Umsetzung ihrer Ziele unterschiedlicher Rechtsformen. Vorwiegend handelt es sich um eingetragene Vereine und Stiftungen, aber auch zunehmend um Kapitalgesellschaften.
Natürliche Personen und Personengesellschaften können die Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Organisationen nicht in Anspruch nehmen. Dieser Personenkreis hat nur die Möglichkeit, Spenden an gemeinnützige Organisationen steuerlich geltend zu machen sowie gemeinnützige Organisationen zu gründen.
Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform hängt weniger von steuerlichen Kriterien als von der Frage ab, welche Organisationsform den Zielen, der geplanten Tätigkeit sowie der Finanzierung am ehesten entspricht. Die Mehrzahl der gemeinnützigen Körperschaften ist als Verein organisiert. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Vereinsform im Hinblick auf Gründung, interne Willensbildung und Kapitalausstattung mit wenig Aufwand verbunden ist. Mit zunehmendem Umfang der Aktivität ist die klassische Vereinsstruktur mit ehrenamtlichem Vorstand, wechselndem Mitgliederbestand und einer großen Anzahl von Beschäftigten den steigenden Anforderungen nicht mehr gewachsen. Umstrukturierungen werden erforderlich, wobei sich der Trend zur Kapitalgesellschaft, der seit einiger Zeit zu beobachten war, aufgrund der deutlichen Verschärfung der Rechnungslegungspublizität seit der Einführung des elektronischen Handels- und Unternehmensregisters spürbar abschwächt. Grund ist hier weniger die mangelnde Bereitschaft zur Transparenz als die mit der Offenlegung verbundenen praktischen Verpflichtungen und drohenden Sanktionen. Vielfach werden heute Strukturen mit hauptamtlichen (geschäftsführenden) Vorständen und ehrenamtlichen Aufsichtsorganen bevorzugt.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: