Als Geldwäsche wird die Beteiligung an jeder Transaktion, die dem Verbergen oder der Verschleierung krimineller Herkunft von Vermögensgegenständen oder Geldern aus Straftaten wie Betrug, Bestechung, Terrorismus, organisierter Kriminalität oder weiterer Delikten dient bezeichnet. I. d. R. werden hier illegal erzielte Einkommen – z. B. aus dem Handel mit Drogen / Rauschgift – verschleiert und in scheinbar legales Geld verändert. Geldwäsche eignet sich für die Täter in Branchen, bei denen die Gewinnmarge unübersichtlich und schwer nachvollziehbar erscheint. Beispielbranchen sind, Spielbanken, Pferderennen Wechselstuben, Restaurants, Dienstleistungsgewerbe.
Seiten 187 - 190
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: