Voraussetzung für die Entwicklung von anwendbaren Informationskriterien ist die Kenntnis der Adressaten und deren Investitionsziele, denn Informationen werden nur dann für die Adressaten relevant sein, wenn sie sich an ihren Informationsinteressen orientieren. Für das Treffen von Investitionsentscheidungen benötigen die Adressaten des (Risiko-)Berichts umfangreiche und adäquate Informationen. Damit die Regelungen zum Risikobericht diesen Ansprüchen gerecht werden, muss eine explizite Ausrichtung an den Informationsbedürfnissen der Adressaten gegeben sein. Einerseits besitzen die Adressaten ein Interesse an der Gewinnung von Informationen, andererseits aber haben auch Kreditinstitute ein Bedürfnis zur Weitergabe von Informationen. Denn ein erhöhter Informationsstand der Adressaten gereicht diesen zu einer angemessenen Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Kreditinstituts, die sich in Form einer Senkung der Kapitalkosten aufseiten des Informationsabsenders auswirken kann. „Die ökonomische Relevanz von Rechnungslegungsinformationen liegt (...) ganz allgemein in der Bereitstellung notwendiger Daten zur Verbesserung des Informationsstands sowie zur Strukturierung und Lösung von Entscheidungsproblemen aller Interessierten, um so ein Funktionieren des Kapitalmarkts insgesamt sicherzustellen.“ Die Grundlage des Risikoberichts bildet der Informationsbedarf der Adressaten, der sich anhand bestimmter Merkmale determinieren lässt. Dabei ergeben sich Ausprägungen dieser Merkmale aus den Bestimmungsgrößen der Informationsinteressen. „Der Informationsbedarf hängt (...) ab von den Subjekten, deren Informationsbedürfnisse zu befriedigen sind, von den Aufgaben, die sie wahrnehmen, und von der Lösungsqualität, die sie anstreben.“
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