Unternehmensinterne investigative Maßnahmen – sogenannte internal investigations: Warum sollte man diese durchführen, wie ist ein optimaler Projektverlauf und was sind die Lehren, die daraus zu ziehen sind? Wie sind unternehmensinterne Untersuchungen in den Bereich Compliance einzuordnen?
Compliance, oft auch als Corporate Compliance bezeichnet, umfasst als Summe aller Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Sicherstellung der Einhaltung sämtlicher auf ein Unternehmen anwendbarer Gesetze und Vorschriften notwendigerweise auch ein kontrollierendes Element. Vertrauensbasiertes Zusammenarbeiten schließt dabei Kontrolle nicht aus, sondern gerade mit ein. Unternehmen, Mitarbeiter und Geschäftspartner haben ein Eigeninteresse daran, dass mögliche schwarze Schafe identifiziert und auf potentielle Verstöße aufgedeckt und gegebenenfalls auch geahndet werden. Insbesondere wird dies flankiert durch das Bestehen von Pflichten zur Durchführung von Kontroll- und Untersuchungsmaßnahmen, insbesondere für die Organe einer Gesellschaft (Vorstand, Aufsichtsrat und Geschäftsführung); ein Organ kann rechtlich zur Anordnung einer unternehmensinternen Untersuchung verpflichtet sein. Aufklärung erkannter Verdachtsmomente ist zwingend und kann als Pflicht insbesondere auch die Aufsichtsratsmitglieder treffen.
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