Die Einbindung des Aufsichtsrates in das Gesamtbankrisikomanagement einer Bank ist unerlässlich für eine wirkungsvolle Überwachungstätigkeit. Ausgehend von der Geschäftsstrategie erarbeitet der Vorstand in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Risikostrategie einer Bank. Diese bildet den Ankerpunkt für die systematische Implementierung eines Risikomanagementprozesses. Hierbei gilt es die beiden Risikokalküle, den Risikotragfähigkeitskalkül und den Risiko-Chancen-Kalkül, gleichermaßen angemessen zu berücksichtigen. Das methodische Steuerungsfundament kann ein wertorientiertes Managementsystem bilden, das auf einem ökonomischen Kapitalkonzept basiert. Die Risikotragfähigkeit wird mithilfe eines Limitsystems überwacht und sichergestellt. Die Beurteilung des Verhältnisses von Chancen und Risiken kann über eine integrierte Rendite-/Risikobetrachtung in Gestalt eines Risk-Adjusted-Performance-Measurement- Konzeptes (RAPM-Konzeptes) mit Hilfe von Kennzahlen wie zum Beispiel dem RORAC (Return on Risk adjusted Capital) erfolgen.
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