Über die Herausforderung, vor die eine E-Discovery einen multinationalen Konzern stellt, lässt sich viel schreiben. Für den Datenschutz gilt das gleiche. Beides sind Konzepte, die jeweils aus einer bestimmten Rechtskultur entstammen, und beides sind Konzepte, die insbesondere multinationale Konzerne nicht ignorieren können, weil sie ihnen naturgemäß ausgesetzt sind. Die besondere Schwierigkeit, die sich diesen Unternehmen stellt, liegt darin, dass die beiden Konzepte E-Discovery und Datenschutz einander scheinbar widersprechende Anforderungen aufstellen: Das Verfahren der Pre-trial Discovery nach US amerikanischem Vorbild verlangt schonungslose Offenlegung aller im weitesten Sinne für den Fall relevanten Unterlagen eines Unternehmens noch vor dem eigentlichen Prozess, der Datenschutz nach europäischem Vorbild schränkt eine solche massiv ein und lässt sich in jeder Hinsicht vom Gebot der Datensparsamkeit – ganz besonders bei der Bekanntgabe an Dritte – leiten.
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