INTERNE REVISIONdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Neu auf
    • Top Themen
  • Inhalt
    • eJournal
    • eBooks
    • Mediathek
    • Lexikon
    • Partner Know how
    • Standards/Methoden
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellen
    • Veranstaltungen
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Neu auf
  • Top Themen

DIIR

Logo DIIR

INTERNE REVISIONdigital Partner

Logo BRL

INTERNE REVISIONdigital Partner

zum Puhnani Podcast

INTERNE REVISIONdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Am häufigsten gesucht

Geschäftsordnung Interne Revision Arbeitsanweisungen Grundlagen der Internen Revision IPPF Framework Aufgaben Interne Revision öffentliche Verwaltung Meldewesen Sicherheit Unternehmen Revision Arbeitskreis Handbuch Interne Kontrollsysteme cobit Risk Ziele und Aufgaben der Internen Revision
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
 
06.05.2014

Datenschutz von Telekommunikationsdienstleistern: Erste Transparenzberichte zu Auskunftsersuchen veröffentlicht

Gleich zwei deutsche Telekommunikationsdienstleister haben am 5.Mai 2014 nach Vorbild einiger amerikanischer Unternehmen im Nachgang der NSA-Affäre erstmals sogenannte Transparenzberichte publiziert. Aus Compliance-Sicht kein unriskantes Unterfangen, insofern datenschutzrechtliche Anforderungen mit gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten kollidieren.
Gleich zwei deutsche Telekommunikationsdienstleister haben am 5.Mai 2014 nach Vorbild einiger amerikanischer Unternehmen im Nachgang der NSA-Affäre erstmals sogenannte Transparenzberichte publiziert. Aus Compliance-Sicht kein unriskantes Unterfangen, insofern datenschutzrechtliche Anforderungen mit gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten kollidieren.

Als erstes deutsches Telekommunikationsunternehmen überhaupt veröffentlichte zunächst der Berliner Mailprovider Posteo einen Transparenzbericht für das Jahr 2013. Der Bericht listet sämtliche Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten auf, die vergangenes Jahr im Hause eingegangen sind. Wie auf der Firmenwebsite weiter berichtet wird, enthält der „außerdem Informationen über die Art der Anfragen sowie über die Anzahl von Behördenersuchen mit formalen Mängeln“. So seien es in diesem Falle insgesamt sieben Anfragen, bzw. konkreter Bestandsdatenabfragen von ausschließlich deutschen Behörden gewesen – allerdings habe man lediglich in einem Fall tatsächlich Daten herausgegeben, nachdem ein formal korrekter richterlicher Beschluss ergangen sei.

Im Vorfeld der Veröffentlichung habe man zur Verbesserung eigner Rechtssicherheit, eigens ein Gutachten der Kanzlei von Boetticher erstellen lassen, das für einzelne Abfragevarianten – beispielsweise strafprozessuale Bestandsdatenabfragen – zulässige Informationsangaben wie Anzahlen oder zugrunde liegende Anlassstraftaten für Transparenzberichte aufstellt. Das Rechtsgutachten können Sie auf den Unternehmensseiten aktuell einsehen. Auch habe man Dr. Hans-Christian Ströbele, MdB, für eine Anfrage an die Bundesregierung zur Zulässigkeit von Transparenzberichten in Deutschland gewinnen können. Der bereits eingegangen Antwort zufolge sei gegen eine Veröffentlichung anonymisierter statistischer Angaben aus Sicht der Bundesregierung keine Bedenken vorzubringen. „Angaben über einzelne Auskunftsersuchen und Auskunftserteilungen oder über Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen“ allerdings blieben nach einschlägigen Maßgaben von Telekommunikationsgesetz und Zollfahndungsgesetz untersagt.

Gemeinsam mit der Veröffentlichung des Berichts erhebt das Unternehmen zugleich deutliche Vorwürfe gegenüber den Ermittlungsbehörden; ein aktueller Artikel der ZEIT zitiert das Gedächtnisprotokoll des Posteo-Geschäftsleiters, der von der Androhung umfangreicher Durchsuchungen der Büroräume durch die Ermittlungsbeamten berichtet, falls Daten nicht wie gewünscht herausgegeben würden. Auf Nachfrage habe ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss jedoch gar nicht existiert.

Telekom zieht mit eigenem Transparenzbericht nach

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Posteo-Berichts veröffentlichte dann auch die Deutsche Telekom erstmals einen (offenbar bereits in den Schubladen befindlichen) Überblick über in der vergangenen Periode erfolgten behördlichen Anfragen. Dem Transparenzbericht der Telekom für 2013 auf der konzerneigenen Website vorangestellt ist dabei auch ein kurzes Statement des Unternehmens, das neben einem Bekenntnis zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes auch Maßnahmen für deren konkrete Überwachung auflistet, beispielsweise über striktes Vorgehen nach dem 4-Augen-Prinzip und die Einbindung der Internen Revision.



  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        CONSULTINGBAY        Zeitschrift Interne Revision

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück