Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen und das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Stabilität des Bankensystems sind ein hohes Gut, was nicht zuletzt die Ereignisse im Rahmen der „Finanzmarktkrise“ seit der Jahresmitte 2007 und der „Staatsschuldenkrise“ seit 2010 national wie international eindrucksvoll gezeigt haben. Gerade die Sicherheit der Kundengelder in Form von Bankeinlagen ist während dieser Zeit in den Mittelpunkt des Interesses von Kunden, Politikern und Medien gerückt. Direkt damit verbunden ist immer auch die Frage des Vertrauens der Kunden in ihre Bank.
Dieses Vertrauen ist gerechtfertigt, wenn die Banken verantwortungsvoll mit den Einlagen der Kunden umgehen, eine solide Geschäftspolitik mit einem klaren Geschäftsmodell betreiben sowie über eine stabile Refinanzierung verfügen. Wie die Ereignisse der Finanzkrise erneut gezeigt haben, bilden Kundeneinlagen hierfür eine deutlich solidere Basis als Kapitalmarktgeschäfte. Somit sorgen Banken aus sich heraus für ein notwendiges Maß an Stabilität und damit Einlagensicherheit.
Darüber hinaus sind aber auch externe Mechanismen zu entwickeln und zu verankern, die in der Lage sind, die Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa im Krisenfall wirksam zu schützen. Welche Anforderungen an derartige Einlagensicherungssysteme zu stellen sind und wie die genossenschaftliche FinanzGruppe die Institutssicherung mit ihrer Sicherungseinrichtung erfolgreich zur Erfüllung dieser Anforderungen institutionalisiert hat, ist Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.
Die speziellen Herausforderungen, die sich für Aufsichtsräte von Banken bei einer drohenden oder bestehenden Sanierungsnotwendigkeit stellen, werden im dritten Teil der Ausführungen beleuchtet.
Abschließend wird noch ein Ausblick auf die Auswirkungen aus der kurzfristig erwarteten neuen EU-Richtlinie zur Einlagensicherung gegeben.
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