Aufgrund der Tatsache, dass die Thematik der Corporate Governance im Fokus der vorliegenden Arbeit steht, ist es sinnvoll, einführend zunächst mit Hilfe eines Überblicks zur historischen Entwicklung des Untersuchungsgegenstands ein Grundverständnis zu vermitteln, um darauf aufbauend eine Begriffsdefinition des nicht einmal deutschen Begriffs „Corporate Governance“ vornehmen zu können. Zum Abschluss der begrifflichen Auseinandersetzung wird dann eine arbeitsspezifische Definition von Corporate Governance formuliert. Unter Bezugnahme auf das US-amerikanische sowie das deutsche Corporate-Governance-System werden in einem weiteren Schritt dieses Abschnitts die vorherrschenden Grundkonzepte von Corporate-Governance- Systemen dargestellt. Im Anschluss hieran werden ausgewählte konstitutionelle Rahmenbedingungen des deutschen Corporate-Governance-Systems dargestellt.
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