Es ist nicht übertrieben festzustellen, dass die Prüfung von Risikomanagement- und -controllingverfahren das Rückgrat für die qualitative Bankenaufsicht in Deutschland bildet. Während bei der traditionellen quantitativen Bankenaufsicht primär starr berechnete Kennziffern (z.B. Eigenkapitalquoten) im Fokus stehen und bei einer reinen Schreibtischaufsicht naturgemäß eine große Distanz zwischen Aufsicht und Beaufsichtigtem herrscht, ergeben sich durch Vorort-Prüfungen völlig neue Perspektiven: Nur auf diese Weise gelingt es der Bankenaufsicht, sich zeitnah Einblicke in die Prozesse und Verfahren der beaufsichtigen Institute zu verschaffen.
In diesem Beitrag soll das Thema Prüfungen von Risikomanagement- und -controllingverfahren systematisch beleuchtet werden. Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen, dem aus Basel II stammenden Supervisory Review Process (SRP) und dessen Umsetzung im Kreditwesengesetz (KWG) führt der Weg zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Die MaRisk stellen de facto den inhaltlichen Anforderungskatalog der besagten Prüfungen von Risikomanagement- und -controllingverfahren dar. In den MaRisk finden sich des Weiteren auch Hinweise auf die Ausgestaltung der Prüfungen.
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