Das nationale Regelwerk liegt nunmehr seit Juli 2007 in Form des Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (FRUG) vor – flankiert von der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderung für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDVerOV). Damit hat der deutsche Gesetzgeber weitestgehend die Regelungen der MiFID in nationales Recht umgesetzt und den mit der Richtlinie verbundenen Zielen angemessen Rechnung getragen: Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes, Stärkung des Wettbewerbs und Verbesserung des Anlegerschutzes. Der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden hielten sich mit dem leider sonst meist üblichen und in der Regel kontraproduktiven Gold-Platting zurück.
Auch die im Zuge des FRUGs notwendigen Änderungen in allen für die deutsche Finanzwirtschaft wesentlichen Gesetzen und Verordnungen wurden im Wesentlichen abgeschlossen:
– Kreditwesengesetz (KWG)
– Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
– Börsengesetz (BörsG)
– Finanzanalyseverordnung (FinANV)
– Wertpapierhandel-Meldeverordnung (WpHMV)
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