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18.04.2012

Abschlussprüferaufsichten in Deutschland und den USA kooperieren

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) und das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) haben eine Absichtserklärung über die Kooperation im Bereich der Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer unterzeichnet. Damit wird der Austausch von vertraulichen Informationen von Firmen vereinbart, die in beiden Rechtskreisen tätig sind.

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) und das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) haben eine Absichtserklärung über die Kooperation im Bereich der Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer unterzeichnet. Damit wird der Austausch von vertraulichen Informationen von Firmen vereinbart, die in beiden Rechtskreisen tätig sind.

Mit der Vereinbarung soll die Aufsicht über diese Firmen sowie deren Überprüfung und Inspektionen verbessert werden. Die Absichtserklärung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Erklärung, die sich auf die die Adäquanzentscheidung 1. September 2010 der EU-Kommission vom (2010/485/EG) stützt, bildet die Voraussetzung und Grundlage für den Austausch von Informationen und die Durchführung gemeinsamer Sonderuntersuchungen („joint inspections“) bei Abschlussprüfern, die sowohl unter der Aufsicht der APAK als auch des PCAOB stehen. Die Absichtserklärung wird durch eine Vereinbarung zum Datenschutz ergänzt.

Die erste joint inspection soll bereits im April 2012 gemeinsam von Inspektoren der APAK und des PCAOB durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit bietet beiden Aufsichten die Möglichkeit, von den Fähigkeiten, den Erfahrungen und dem Wissen der jeweils anderen zu profitieren. Der hiermit verbundene Erfahrungsaustausch soll zugleich zur Schaffung von Vertrauen in die wechselseitige Arbeit dienen. Die APAK ist zuversichtlich, dass diese Art der Zusammenarbeit langfristig Verhandlungen über eine umfassende, wechselseitige Anerkennung zu ermöglichen wird mit dem Ziel, dass sich die beiden Prüferaufsichten gegenseitig auf ihre Aufsichtstätigkeit verlassen.

Die Vereinbarung entlastet auch die Prüfungsgesellschaften, die auf diese Weise nur einer statt zwei Sonderuntersuchungen unterzogen werden.

Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung mit der Schweiz stellt diese Vereinbarung für die APAK die zweite Erklärung über eine Zusammenarbeit mit einer Prüferaufsicht aus einem Drittland dar. Verhandlungen über die Zusammenarbeit mit weiteren Drittländern dauern noch an.

Weitere Informationen: APAK

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