Thematischer Schwerpunkt dieses Buches sind Empfehlungen und Anregungen im Zusammenhang mit der Begleitung und Aufklärung von konkreten Korruptionsverdachtsfällen. Allein dazu stellt sich in praktisch allen Unternehmen die Frage, in welche Zuständigkeit sie diese Aufgabe legen. Man wird es mit aller Deutlichkeit sagen müssen: Es gibt keinen Königsweg. Jede Zuständigkeitsverteilung bringt erhebliche Nachteile mit sich – dies vor allem dann, wenn die Zuständigkeit einer einzelnen Abteilung zugewiesen wird. Richtigerweise wird man – abhängig von der Unternehmensgröße – zumindest für die Aufklärung von Sachverhalten und deren Begleitung die Kompetenzen so auswählen, dass zumindest die ohnehin zu vermeidenden Nachteile einer Einzelordnung möglichst dezimiert werden. Dies heißt im Ergebnis nichts anderes: Bei der internen Korruptionsaufklärung sollte unternehmensorganisatorisch zwingend dafür gesorgt werden, dass die daran beteiligten Stellen einvernehmlich zusammen wirken.
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