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18.08.2014

Wissenschaft braucht Interne Revision: Rechnungshöfe kritisieren Verstöße bei der Max-Planck-Gesellschaft

Nach Informationen des ARD-Politikmagazins Report Mainz und des Nachrichtenmagazins Spiegel steht die Max-Planck-Gesellschaft in der Kritik. Demnach haben Rechnungshöfe mehrfach die fehlerhafte Verwendung von Mitteln beanstandet. Vertreter aus Politik und Wissenschaft fordern strengere Kontrollen.
Controlling und ethische Standards müssen auch in Forschungseinrichtungen gesetzlich geregelt werden. Das fordert die zuständige Berichterstatterin für die SPD im Bundestag Daniela De Ridder: "Wir haben es hier mit mannigfaltigen Strukturproblemen zu tun. Ich glaube, dass die Kriterien sehr einseitig dimensioniert waren, dass wir uns zu stark auf die Forschungsergebnisse gestützt haben. Wir brauchen Qualitätsstandards für gutes wissenschaftliches Verhalten, dann auch gesetzlich festgeschrieben. Damit es ganz klare Spielregeln gibt, mit denen operiert wird."

Interne Revision notwendig

Der Forderung schließt sich auch der Sprecher der Ombudsstelle für die Wissenschaft der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Wolfgang Löwer, an. Nach Ansicht von Löwer müsse eine stärkere interne Revision verbindlich festgeschrieben werden. Dies könne im Wissenschaftsfreiheitsgesetz verankert werden:

"Der Bund hat gerade ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz gemacht. Da könnte man auch überlegen, ob ein paar Bindungstatbestände, was zum Beispiel die Stärkung der Innenrevision betrifft, ins Gesetz geschrieben werden."

Wissenschaft als Selbstbedienungsladen

Die nun bekannt gewordenen Fälle sind gravierend: So wurde beispielsweise dem ehemaligen Präsidenten Peter Gruss im Jahr 2008 ein Grundstück der Max-Planck-Gesellschaft in Göttingen übertragen, ohne jedoch hinreichend darüber zu informieren. Nach Recherchen von Report Mainz und Spiegel wurde die Übertragung im kleinen Kreis innerhalb der Führungsriege beschlossen.

Im Max Planck-Institut für Molekulare Zellbiologie und Genetik in Dresden wurden laut Sächsischem Rechnungshof zum Beispiel Einweihungspartys mit Konzerten und dem Ausschank von Alkohol als Bewirtungskosten abgerechnet. Darüber hinaus sollen Aufträge öfters ohne Ausschreibung an einem privaten Spender vergeben worden sein.
Der Rechnungshof stellte in einer Prüfungsmittelung fest, dass das Institut „in erheblichem Umfang gegen das Gebot der zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Mitteln verstoßen“ hat. In der Zwischenzeit musste das Max-Planck-Institut in Dresden 200.000 Euro zurückzahlen.

Weiter wurde bekannt, dass mehrere Familienangehörige von Mitarbeitern aus der Führungsebene ebenfalls hohe Funktionen in der Gesellschaft begleiten. Auf Nachfrage bezeichnete die Max-Planck-Gesellschaft diese Vorgehensweise als „Dual-Career-System“.

Die Max-Planck-Gesellschaft reagierte umgehend auf die Berichterstattung von Report Mainz und Spiegel, indem sie die Vorwürfe entschieden zurückweist. Nach eigener Aussage verfolge man wissenschaftliches Fehlverhalten sehr streng. Auch gebe es eine interne Revision sowie einen Ombudsmann. Zudem werde die Gesellschaft regelmäßig von den Rechnungshöfen sowie den Steuerbehörden überprüft.

Die Max-Planck-Gesellschaft gehört zu Deutschlands erfolgreichsten Forschungseinrichtungen. Die Gesellschaft wird primär aus öffentlichen Mitteln finanziert und verfügt über einen Jahresetat von mehr als zwei Milliarden Euro.

Die gesamte Meldung können Sie hier nachlesen. Die Stellungnahme der Max-Planck-Gesellschaft finden Sie hier.

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