Das Thema an sich birgt eine Herausforderung, da der Begriff True and Fair View weder im HGB noch in den IFRS zu finden ist. Die etwas unhandliche Umschreibung für die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse im Jahres- und Konzernabschluss im HGB ist die sog. Generalnorm gem. §§ 264 Abs. 2 bzw. 297 Abs. 2 HGB: Der Abschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage – oder kurz VFE-Lage – zu vermitteln.
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