In der Planungsphase der Ausschreibung wird durch die involvierten Unternehmensstellen in verschiedenster Weise Einfluss auf das Projekt genommen. Es werden z.B. folgende Projektinhalte festgelegt:
- Termine
- Leistungsinhalte
- Material, Menge, Qualität
- Vertragsarten
Wenn die Planung von einem externen Unternehmen erstellt wird, welches sich später auch um die Erteilung des Bauauftrages bewirbt oder mit einem Unternehmen in Verbindung steht, das sich um die Erteilung des Bauauftrages bewirbt, birgt dies die Gefahr einer vorsätzlichen Einflussnahme auf die obengenannten Faktoren. Hierdurch kann sich das planende Unternehmen selbst oder verbundenen Dritten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
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