In der Planungsphase der Ausschreibung wird durch die involvierten Unternehmensstellen in verschiedenster Weise Einfluss auf das Projekt genommen. Es werden z.B. folgende Projektinhalte festgelegt:
- Termine
- Leistungsinhalte
- Material, Menge, Qualität
- Vertragsarten
Wenn die Planung von einem externen Unternehmen erstellt wird, welches sich später auch um die Erteilung des Bauauftrages bewirbt oder mit einem Unternehmen in Verbindung steht, das sich um die Erteilung des Bauauftrages bewirbt, birgt dies die Gefahr einer vorsätzlichen Einflussnahme auf die obengenannten Faktoren. Hierdurch kann sich das planende Unternehmen selbst oder verbundenen Dritten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Seiten 21 - 50
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: