Bei von den Verfassern im Bereich der Internen Revision durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen ist die Thematik des Prüfungsumfangs bzw. der Stichprobenauswahl sehr häufig und zumeist auch sehr umfangreich Gegenstand von Nachfragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Rechtsprechung zu dem sog. Überwachungs- bzw. Aufsichtsverschulden beinhaltet eine Vielzahl von Einzelfällen zur Stichprobenauswahl. Folglich sollte auch bei der Internen Revision eines Unternehmens hierzu Grundlagenwissen vorhanden sein, denn bei der Durchführung von Prüfungen und insbesondere bei der Prüfungsplanung spielt der Aspekt des Prüfungsumfangs bzw. der Stichprobenauswahl naturgemäß eine erhebliche Rolle. Dieser Zielsetzung dient das nachfolgende Kapitel.
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