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28.05.2014

Neuregulierung der Abschlussprüfung

Die Neuregulierung der Abschlussprüfung auf EU-Ebene hat letzte formale Hürden genommen und wird nun zum 16. Juni 2014 in Kraft treten
Am 27. Mai 2014 hat die EU im EU-Amtsblatt die Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen sowie die Verordnung über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse veröffentlicht. Damit treten in 20 Tagen – d.h. am 16. Juni 2014 – sowohl die geänderte Richtlinie als auch die Verordnung in Kraft (zur Vorberichterstattung siehe hier).
Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Anforderungen der geänderten Richtlinie umzusetzen. Die Regelungen der Verordnung gelten nach einer Frist von zwei Jahren unmittelbar. Ausnahmen sind für die externe Rotation vorgesehen, für die gesonderte Übergangsregelungen von sechs bzw. neun Jahren vorgesehen sind.

Hinweise: Nach der Bestätigung der Regulierungsvorschläge zur Abschlussprüfung durch das EU-Parlament hatte am 14. April 2014 auch der Ministerrat seine Zustimmung erteilt und die im Dezember 2013 erzielten Trialogkompromisse formal bestätigt. Eine Übersicht der erzielten Übereinstimmungen findet sich auf der Internetseite des IDW (www.idw.de). Eine sog. Lesefassung der verabschiedeten Abschlussprüferrichtlinie hat die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) erstellt; darin sind die aktuellen Änderungen eingearbeitet, die durch das EU-Parlament und den Rat im April 2014 beschlossen wurden. Damit sollen die Änderungen der Abschlussprüferrichtlinie besser nachvollzogen werden können. Die WPK hofft, dass das Dokument dem Berufsstand als Arbeitshilfe dienlich ist; es ist im Rahmen des WPK-Newsletters vom 28. Mai 2014 zum Download bereitgestellt worden.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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