Eine nur oberflächliche Betrachtung des japanischen Rechts und seiner Geschichte führt leicht zu dem Eindruck, das japanische und das deutsche Recht seien eng miteinander verwandt und ähnelten sich inhaltlich sehr. Tatsächlich gilt zwar vor allem für das Privatrecht einschließlich des Handelsrechts, dass die ursprünglichen Hauptgesetze in diesem Bereich, namentlich das japanische Zivilgesetz (jZG, jap.: 民 法 Minpô, Gesetz Nr. 89/1896) und das japanische Handelsgesetz (jHG, jap.: 商 法 Shôhô, Gesetz Nr. 48/1899) auf Entwürfen beruhen, die maßgeblich von dem deutschen Rechtsprofessor Hermann Rösler verantwortet wurden, der von 1878 bis 1893 Berater der japanischen Regierung war.
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