Die Betriebsgebäude von Kreditinstituten sind in ihrer Substanz und Nutzbarkeit ständigen Risiken ausgesetzt, die auch eine Gefahr für Leben und Gesundheit der in ihnen arbeitenden Personen und für die in den Gebäuden befindlichen Werte sein können.
Im Folgenden wird ein Überblick über bauliche, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die den Objektschutz und deren Funktionsfähigkeit gewährleisten sollen, vermittelt.
Die nachstehenden Punkte eignen sich insbesondere zur Anwendung in Kreditinstituten. Darüber hinaus ist aber auch eine Anwendung in anderen geldbe- / -verarbeitenden Bereichen (z. B. Spielkasino, Wechselstuben, Firmengrosskassen, Autohändler, Großhandel, Verbrauchermärkte) möglich, die in der Wahrnehmung von Kriminellen als geeignete Ziele für Überfälle usw. beurteilt werden. Im Zuge von individuellen Gefährdungsanalysen ist über diese Frage zu entscheiden und der Umfang von baulich-technischen sowie organisatorischen Vorkehrungen im Einzelfall festzulegen.
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