Die jüngste Finanzkrise hat zahlreiche Erkenntnisse zutage gefördert, deren Bedeutung sowohl von Theoretikern als auch von Praktikern über lange Zeiträume weitgehend negiert wurde. Die existenzielle Aufgabe eines „Lenders of Last Resort“ gehört ebenso dazu wie die schmerzhafte Einsicht, dass die Kontrollorgane von Kreditinstituten mehr als eine alimentierende Rolle spielen sollten. In den Fokus der Kritik sind nicht zuletzt einzelne Landesbanken, die sog. Spitzeninstitute des Sparkassensektors, geraten. Ihnen, und vornehmlich ihren Verwaltungsräten, wurde nicht nur von der kritischen Öffentlichkeit vorgeworfen, sie hätten bei komplizierten Anlageentscheidungen die notwendige Vorsicht und das erforderliche Risikobewusstsein vermissen lassen. Es ist in diesem Zusammenhang durchaus erwähnenswert, dass bei im Ergebnis ähnlich gelagerten Schieflagen z.B. der Commerzbank AG oder der HypoRealEstate AG – wenn überhaupt – primär den Vorständen und weniger deren Aufsichtsgremien mangelhafte Sorgfalt vorgeworfen wurde. Vor diesem Hintergrund wird die spezifische Stellung des Verwaltungsrates bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstitutionen erkennbar, die im Folgenden skizziert und diskutiert werden soll. 2 Dabei kann es (naturgemäß) nicht das Anliegen dieses Beitrages sein, alle (länderspezifischen) Charakteristika von Verwaltungsräten möglichst detailliert zu präsentieren. Unser Fokus liegt vielmehr auf der Herausarbeitung der institutsübergreifenden Eigenschaften sowie der systematischen Einordnung der Rolle bzw. der Stellung des Verwaltungsrates innerhalb der Organisations- und Aufgabenstruktur einer Sparkasse.
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