Ein sich der Korruptionsbekämpfung widmendes Unternehmen ist nicht die Staatsanwaltschaft. Die Interessen mögen zwar ähnlich sein, sind aber letzten Endes doch nicht deckungsgleich. Teilweise besteht in Unternehmen sogar eine erhebliche Skepsis, offen und kooperativ mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen zu arbeiten. Eine solche Abwehrhaltung ist bei der Korruptionsbekämpfung fehl am Platz. Denn aus Sicht eines geschädigten Unternehmens ist fast zwingend in Rechnung zu stellen, dass man bei der Aufklärung von Korruptionsverdachtsfällen zumindest in aller Regel auch nicht ohne die Strafverfolgungsbehörden zurecht kommt.
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