Durch die veränderten Rahmenbedingungen u.a. im Bereich der Corporate Governance rückt auch die Qualität der Internen Revision verstärkt in den Blickpunkt. Zur Beurteilung der Qualität der Internen Revision ist ein kodifiziertes Verfahren entwickelt worden. Durch den Leitfaden wird der DIIR-Revisionsstandard Nr. 3: Qualitätsmanagement in der Internen Revision in Bezug auf Quality Assessments (QA) konkretisiert und operationalisiert. Dieser bezieht sich auf die Revisionsaktivitäten der Mitglieder des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR).
Ein mit positivem Ergebnis durchgeführtes QA stellt den Nachweis dar, dass die Interne Revision nach international einheitlichen Standards arbeitet und verlässliche Prüfungs- und Beratungsleistungen erbringt. Ein angemessene und wirksame Interne Revision wirkt haftungsentlastend für die Organe einer Organisation sowie die Leitung der Internen Revision.
Voraussetzungen für die erstmalige Akkreditierung von Quality AssessorenDIIR sind:
Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Akkreditierung sind:
Bei Nichterfüllung der oben aufgeführten Voraussetzungen wird die Akkreditierung aberkannt und es erfolgt die Löschung aus dem beim DIIR geführten Register. Zum Wiederaufleben der Akkreditierung ist der Besuch eines eintägigen Auffrischungskurses, spätestens fünf Jahre nach Teilnahme am QA-Seminar, und die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen notwendig. Es gilt jeweils das Kalenderjahr. Nach Ablauf der Fünfjahresfrist ist eine vollständige erneute Akkreditierung erforderlich.
Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Quality AssessorDIIR im DIIR-Register als akkreditierter Quality AssessorDIIR geführt und kann in die vom DIIR veröffentlichte Liste aufgenommen werden.
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