Für die erstmalige Einrichtung eines Risikomanagements muss die Kommune im Rahmen ihrer Organisationshoheit über die konkrete Ausformung befinden. Sie richtet sich dabei vor allem nach der Größe der Kommune und dem Umfang ihres Aufgabenspektrums. Insofern gibt es eine Reihe von konkreten Gestaltungsvarianten. Diese Offenheit findet sich auch in der auf die Privatwirtschaft ausgerichteten Literatur (Abbildung 37). Auf die dort zusammengetragenen Fragestellungen muss die Kommune jeweils eine Antwort geben.
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