Für den Begriff Corporate Governance gibt es, trotz der Berufung einer Regierungskommission mit diesem Namen und trotz der Tatsache, dass er seit Juli 2002 im Aktiengesetz Verwendung findet, keine Legaldefinition. Die Gesetzesbegründung zum Transparenz- und Publizitätsgesetz beschreibt Corporate Governance als das System der Unternehmensführung und -kontrolle.
In einem umfassenderen Sinne bezeichnet Corporate Governance die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen sowie die unternehmensinternen Instrumente, die Einfluss auf die Leitung und Kontrolle eines Unternehmens und somit auf den Unternehmenserfolg haben. Grundlagen der Corporate Governance sind Transparenz und die Verantwortung gegenüber den Aktionären und anderen Interessengruppen, den Stakeholdern.
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