Im dualistisch angelegten deutschen Governance-System liegt die Verantwortung für die eigenständige Leitung des Unternehmens beim Vorstand resp. der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat fungiert traditionell als unternehmensinternes Überwachungsorgan. Dieses drückt sich in der funktionellen und personellen Trennung von Unternehmensleitung (Vorstand) und Unternehmenskontrolle (Aufsichtsrat) aus und findet seinen Niederschlag in gesetzlichen Regelungen. Weitere Corporate-Governance-Regelungen weichen diesen strikten Dualismus auf, ohne dass ein angelsächsisch geprägtes monistisches Governance-System entsteht. Gerade im Rahmen der Strategieentwicklung kommt dem Aufsichtsrat eine bedeutende Funktion zu, die über eine Beratungsfunktion in Teilen deutlich hinausgeht. Der Aufsichtsrat ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für ein Unternehmen unmittelbar eingebunden. Damit ergeben sich deutlich erweiterte Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrates, gerade im Rahmen der Strategieentwicklung, mit Auswirkungen auf das Zusammenspiel und die Rollen von Vorstand und Aufsichtsrat. Diese sind Gegenstand des nachfolgenden Beitrages. Daneben sollen die daraus resultierenden Anforderungen an das Qualifikationsprofil der einzelnen Mitglieder von Aufsichtsräten, aber auch die Zusammensetzung des Gremiums kurz beleuchtet werden.
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