INTERNE REVISIONdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Neu auf
    • Top Themen
  • Inhalt
    • eJournal
    • eBooks
    • Mediathek
    • Lexikon
    • Partner-Know-how
    • Standards/Methoden
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellen
    • Veranstaltungen
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Neu auf
  • Top Themen

DIIR

Logo DIIR

INTERNE REVISIONdigital Partner

Logo BRL

INTERNE REVISIONdigital Partner

zum Puhnani Podcast

INTERNE REVISIONdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Am häufigsten gesucht

Corporate Banken IPPF Management Vierte MaRisk novelle IPPF Framework Unternehmen Arbeitskreis öffentliche Verwaltung IT Revision control Auditing Kreditinstitute Standards
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Haftungsrisiken für KMU-Führungskräfte  
03.07.2015

Was leisten D&O-Policen?

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Gegen Haftungsrisiken richtig absichern (© Fotolia, Norbert Zeller)
Viele KMU sichern ihre Führungskräfte gegen Haftungsrisiken ab. Beim Versicherungsschutz werden aber oft wichtige Punkte übersehen. Schon kleine Fehler können Führungskräfte finanziell ruinieren.
Verstößt das Management gegen die kaufmännischen Sorgfaltspflichten und entsteht dem Unternehmen ein Schaden, können die Führungskräfte persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, warnt die Kölner Versicherungsmaklerin Mirja Link-Lundehn. Das gilt nicht nur für Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und Beiräte. Auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte haften unter Umständen persönlich. Dabei haften sie nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für Fehler von Kollegen und Mitarbeitern.

Viele Unternehmen sichern daher ihre Führungskräfte mit Managerhaftpflicht-Versicherungen, so genannte D&O-Policen (Directors-and-Officers-Versicherungen) ab. Die Policen sollen Führungskräfte auch von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gegen Schadensersatzforderungen absichern.

BGH-Urteil weitet Haftungsrisiko aus

Link-Lundehn weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein aktuelles BGH-Urteil (Az.: 4 StR 323/14) die Haftungsproblematik auch auf Manager ausweitet, die ohne nominellen Status faktisch geschäftsführend handeln. Dazu zählen alle Kräfte, die zentrale Funktionen mit einem erheblichen persönlichen Verantwortungsspielraum wahrnehmen.

Tatbestände für Führungskräfte-Haftung

Typische Fälle für Haftungs-Tatbestände von Führungskräften gegenüber der Gesellschaft sind laut Link-Lundehn:
  • fehlerhafte Vertragsgestaltungen oder Kalkulationen,
  • eine nachlässige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten,
  • verspätete Entscheidungen, durch die dem Unternehmen hohe Folgekosten entstehen.
In die Außenhaftung können Entscheidungsträger genommen werden, wenn sie etwa
  • Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen,
  • unrichtige Bescheinigungen ausstellen oder
  • Fördermittel falsch einsetzen.

Kleine Fehler – große Wirkung

Gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, sei die Geschäftsführung, so Link-Lundehn, besonders gefordert. Schon kleine Fehler können demnach eine enorme Tragweite haben. So sind bei Insolvenzgefahr für Zahlungen der Zeitpunkt, die Reihenfolge und die Aufteilung maßgeblich. Oft werde nicht beachtet, dass Überweisungen an die Sozialversicherung und das Finanzamt stets Vorrang haben vor anderen Gläubigerforderungen.

Wie bei allen Policen – Fallstricke beachten

Bei der Wahl der Wahl sollte grundsätzlich eine ganzheitliche Risiko-Analyse vorangestellt werden. Es kommt aber im Detail darauf an, wie die Versicherungsbedingungen aussehen. Mögliche Fallstricke sind:
  1. Versicherungssumme: Die Deckungssumme sollte mindestens ein Zehntel des Jahresumsatzes betragen. Zu klären ist, ob die Höchstleistung für einen Versicherungsfall oder mehrmals pro Jahr zur Verfügung steht. Wichtig ist auch, inwieweit Obergrenzen für Leistungsbereiche existieren und ob sich die Deckungssumme bei Bedarf aufstocken lässt.
  2. Leistungsumfang: Von Vorteil sind flexibel wählbare Deckungserweiterungen. Beispielsweise hilft eine vorbeugende Rechtsberatung, Haftungsfälle von vorneherein zu vermeiden. Sinnvoll ist auch ein Versicherungsschutz bei Deckungsablehnung durch den Versicherer. Dann gewähren Versicherungen etwa Kostenvorschüsse oder finanzieren ein Meditationsverfahren.
  3. Ausschlussgründe: Fehler im operativen Tagesgeschäft und vorsätzliches Fehlverhalten sind per se nicht abgedeckt. Zudem kann die Versicherung eine Regulierung bei Verstößen gegen Vorschriften und Gesetze wie das Antikorruptionsgesetz ablehnen. Firmen sollten die Ausschlussgründe genau prüfen und im Zweifelsfall nachverhandeln. (Quelle: KremerLundehn GmbH)

Literaturempfehlung zum Thema Risikomanagement

Wie KMU ein modernes, integriertes und proaktives Risikomanagement systematisch ausrichten und in entscheidende Führungs- und Unternehmensbereiche einbinden, beschreiben die Autoren rund um die Herausgeber Werner Gleißner und Frank Romeike in dem "Praxishandbuch Risikomanagement: Konzepte - Methoden – Umsetzung". In dem Band gehen die Autoren auch explizit auf das Thema Haftung ein.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        CONSULTINGBAY        Zeitschrift Interne Revision

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück