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Türkei

Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts begann im Osmanischen Reich in einer französisch beeinflussten Reformbewegung (Tanzimat) eine Modernisierung der türkischen Rechtsordnung, die sich in die europäischen Kodifizierungsbewegungen einordnen lässt. Im Jahre 1876 gab es erstmals eine geschriebene Verfassung, die dann im Jahre 1909 eine Metamorphose hin zu einer parlamentarischen Monarchie durchmachte. Nachdem das Osmanische Reich den Ersten Weltkrieg verloren hatte, setzte sich mit der Abschaffung des Sultanats (1922), der Gründung der Republik (1923) und der Abschaffung des Kalifats (1924) unter der ersten republikanischen Verfassung (1924) die Säkularisierung und Modernisierung der Rechtsordnung in den kemalistischen Reformen fort. In schneller Folge wurden durch die Übernahme des Schweizer ZGB und OGB (Obligationenrecht) sowie des italienischen StGB, der deutschen StPO, der ZPO des Schweizer Kantons Neuchâtel und des schweizerischen Zwangsvollstreckungs- und Konkursrechts die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für das moderne türkische Recht geschaffen, das sich heute als ein klassisches Beispiel für ein kontinental-europäisches Rechtssystem darstellt.

Seiten 595 - 647